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Patientenverfuegung und Vorsorgevollmacht

Das Erstellen einer Patientenverfügung födert die Auseinandersetzung mit der eigenen Lebensendlichkeit und hilft Ihnen, sich darüber klar zu werden, was medizinisch getan werden soll, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst zu sprechen. Sie können damit also Ihren Patientenwillen am Ende des Lebens schriftlich festhalten. Sie entlasten Ihre Angehörigen, Bevollmächtigten und Betreuer, indem Sie diesen Ihre eigenen Entscheidungen erklären und somit ein wichtiges Instrument zur Entscheidungsfindung in die Hand geben.

Mit einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer Ihren Patientenwillen gegenüber Dritten darstellen und Sie in allen rechtsgeschäftlichen Handlungen vertreten soll. 

Alles Wissenswerte dazu finden Sie in der Broschüre:  Betreuungsrecht des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz. 

Wenn durch ein plötzliches Ereignis ein Notfall eingetreten ist, müssen Sie sehr schnell auf die Patientenverfügung und die gewählte Vollmacht zugreifen können. Es ist deshalb ratsam, diese Formulare gegen eine geringe Gebühr im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zu hinterlegen. 

Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer

 

 

Formulierungshilfen zur Ergänzung der PV bei Behandlung einer Covid-19 Erkrankung

In der Pandemiezeit wurden unsere Angehörigen, Bevollmächtigten und Betreuer mit extrem schwierigen Situationen konfrontiert. Deshalb erweist es sich als ratsam, noch einmal ganz neu über den eigenen Willen zur Behandlung einer Covid-19 Erkrankung mit schwerem Verlauf nachzudenken und seine Patientenverfügung um Handlungsanweisungen für diesen Fall zu ergänzen.

Formulierungshilfen dafür könnten beispielsweise sein:

- "Im Fall einer Erkrankung an Covid-19 wünsche ich die Ausschöpfung aller sinnvollen,  erfolgversprechenden intensivmedizinischen Maßnahmen."

oder: "...wünsche ich die Gabe von Sauerstoff, jedoch keine invasive Beatmung."

oder: "Ich wünsche zunächst eine intensivmedizinische Behandlung. Bei fehlendem Therapieerfolg, Komplikationen oder Multiorganversagen verlange ich den Abbruch dieser Maßnahmen und eine ausschließlich palliativmedizinische Behandlung mit Symptomkontrolle."

oder auch: "Bei einer Covid-19 Erkrankung wünsche ich eine ausschließlich palliativmedizinische Behandlung zur Symptomlinderung. Wenn möglich soll diese in meiner gewohnten Umgebung erfolgen."


 
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