Patientenverfuegung und Vorsorgevollmacht
Das Erstellen einer Patientenverfügung födert die Auseinandersetzung mit der eigenen Lebensendlichkeit und hilft ihnen, sich darüber klar zu werden, was medizinisch getan werden soll, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst zu sprechen. Sie können damit also Ihren Patientenwillen am Ende des Lebens schriftlich festhalten. Sie entlasten damit ihre Angehörigen, Bevollmächtigten und Betreuer, indem sie diesen ihre eigenen Entscheidungen erklären und ihnen mit einer aussagekräftigen Patientenverfügung ein wichtiges Instrument zur Entscheidungsfindung in die Hand geben.
Mit einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung können sie festlegen, wer dann ihren Patientenwillen gegenüber Dritten darstellen und auch, wer sie in allen rechtsgeschäftlichen Handlungen vertreten soll.
Alles Wissenswerte dazu finden Sie in der Broschüre: Betreuungsrecht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Wenn ein Notfall eingetreten ist durch ein plötzliches Ereignis, wie einen Unfall oder Schlaganfall z.B., müssen sie sehr schnell auf die Patientenverfügung und die gewählte Vollmacht zugreifen können. Es ist deshalb ratsam, diese Formulare gegen eine geringe Gebühr im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zu hinterlegen.
Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
Formulierungshilfen zur Ergänzung der PV um Gedanken zur Behandlung einer Covid-19 Erkrankung
In der jetzigen Pandemiezeit werden unsere Angehörigen, Bevollmächtigten und Betreuer mit extrem schwierigen Situationen konfrontiert. Deshalb erweist es sich als ratsam, noch einmal ganz neu über den eigenen Willen zur Behandlung einer Covid-19 Erkrankung mit schwerem Verlauf nachzudenken und seine Patientenverfügung um Handlungsanweisungen für diesen Fall zu ergänzen.
Formulierungshilfen dafür könnten beispielsweise sein:
- "Im Fall einer Erkrankung an Covid-19 wünsche ich die Ausschöpfung aller sinnvollen, erfolgversprechenden intensivmedizinischen Maßnahmen."
oder: "...wünsche ich die Gabe von Sauerstoff, jedoch keine invasive Beatmung."
oder: "Ich wünsche zunächst eine intensivmedizinische Behandlung. Bei fehlendem Therapieerfolg, Komplikationen oder Multiorganversagen verlange ich den Abbruch dieser Maßnahmen und eine ausschließlich palliativmedizinische Behandlung mit Symptomkontrolle."
oder auch: "Bei einer Covid-19 Erkrankung wünsche ich eine ausschließlich palliativmedizinische Behandlung zur Symptomlinderung. Wenn möglich soll diese in meiner gewohnten Umgebung erfolgen."
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